Seitenbereiche
/steuernews/
Illustration

Datenzugriff der Betriebsprüfer

Betriebsprüfer können zwar grundsätzlich die für eine Prüfung erforderlichen Daten auf Datenträgern verlangen. Das aber nicht grenzenlos. So hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Betriebsprüfer von einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, keinen Datenträger nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verlangen kann (Urteil vom 7.6.2021, VIII R 24/18).

Begründung

Der BFH hielt die Aufforderung für unverhältnismäßig und rechtswidrig, da die pauschale Aufforderung, einen „Datenträger nach GDPdU“ zu überlassen, im Sinne eines unbegrenzten Zugriffs auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen der Steuerpflichtigen zu verstehen ist. Außerdem enthielt die Aufforderung keine Beschränkung, dass der überlassene Datenträger vom Prüfer nur in den Geschäftsräumen der Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des Finanzamtes ausgewertet werden darf.

Mitnahme von Datenträgern

Hinsichtlich der Auswertung mitgenommener Daten betonte der BFH schließlich, dass die Mitnahme eines Datenträgers aus der Sphäre eines Steuerpflichtigen im Regelfall nur in Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen erfolgen sollte.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©thodonal/stock.adobe.com

Über uns: Ganzheitliche Steuer- und Wirtschaftsberatung von A-Z für Jung bis Alt, bei Existenzgründungen und etablierten Unternehmen aller Gesellschaftsformen wird bei uns großgeschrieben. Als Steuerberater in Speyer ist es uns besonders wichtig die digitale Transformation innerhalb der Unternehmen aktiv voranzutreiben. Kontaktieren Sie uns!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Ditaxol - BeraterHaus Jessica Bauer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.